SEMINAR in Kooperation mit der BWKG, der VWA Freiburg und der VWA Stuttgart:
Erfassung von Versorgungsergebnissen im Rahmen des Indikatorenansatzes – für Multiplikatoren
Mit den Pflegestärkungsgesetzen und dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wurden grundlegende Veränderungen im Bereich der Qualitätssicherung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen auf den Weg gebracht. Damit wird zum ersten Mal konsequent die Ergebnisqualität der Pflege und Betreuung in den Mittelpunkt gestellt.
Ab dem 01.10.2019 beginnt deshalb erstmals die halbjährliche Erhebung und Meldung von Versorgungsergebnissen für definierte Indikatoren durch die vollstationären Pflegeeinrichtungen. Die Versorgungsergebnisse müssen zu einem einrichtungsindividuellen Stichtag jeweils halbjährlich an die Datenauswertungsstelle (DAS) gemeldet werden. Diese wertet die gemeldeten Daten aus, berechnet daraus die Indikatoren und meldet der Einrichtung ihre Ergebnisse und den Vergleich mit den Ergebnissen aller anderen Pflegeeinrichtungen zurück. Diese Ergebnisse der Indikatoren sind eine fachlich fundierte Grundlage, um in der Einrichtung Schlüsse daraus zu ziehen und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung der eigenen Qualität in den Mittelpunkt der Arbeit zu stellen.
Die Rückmeldung der Ergebnisse stellt die „DAS“ auch den Landesverbänden der Pflegekassen und den externen Prüfdiensten zur Verfügung. Die neue Form der externen Qualitätsprüfungen nach §114 ff SGB XI bezieht im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung die Überprüfung der Korrektheit der von der Einrichtung gemeldeten Daten mit ein. Ebenso wird ein Teil der Stichprobe auf Basis der Empfehlungen der „DAS“ gebildet. Die Meldung von Versorgungsergebnissen erfordert in den Einrichtungen neben grundsätzlichem Wissen und Fachlichkeit auch die klare Strukturierung von Zuständigkeiten und Prozessen.
Inhalte:
Auf Basis der Vorgaben aus den Maßstäben und Grundsätzen vollstationär gemäß § 113 SGB XI (MuG vollstationär), den neuen Qualitätsprüfungsrichtlinien für vollstationäre Pflegeeinrichtungen (QPR vollstationär) und der neuen Qualitätsdarstellungsvereinbarung (QDVS) erhalten die Teilnehmer/ innen einen Überblick über:
- Den Indikatorenansatz und seine Bedeutung im Gesamtsystem der Qualitätsbeurteilung und im internen Qualitätsmanagement
- Die Beurteilung von Ergebnisqualität mit Hilfe von Indikatoren
- Die Durchführung und Organisation der Ergebniserfassung
- Die Datenqualität und die Plausibilitätskontrolle
- Die Verstetigung und Nutzung des Indikatorenansatzes im Qualitätsmanagement und im Pflegeprozess
- Vorbereitung auf den Regelbetrieb
- Die Ziele und Durchführung der Plausibilitätsprüfung der durch die Einrichtung erhobenen und gemeldeten Versorgungsergebnisse durch die externen Prüfdienste
- Die neue Form der Veröffentlichung von Indikatorenergebnissen und ausgewählten Aspekten aus den Qualitätsprüfungen auf Basis der Qualitätsdarstellungsvereinbarung (QDVS)
Zielgruppe:
Pflegedienstleitungen, Qualitätsbeauftragte, Wohnbereichsleitungen und stellvertretende Wohnbereichsleitungen, Dokumentationsexperten aus vollstationären Pflegeeinrichtungen
Hinweis: Die VWA/BWKG empfehlen den Einrichtungen aufgrund der Komplexität der Thematik, auf jeden Fall zwei Mitarbeiter/innen an der Schulung teilnehmen zu lassen, um langfristig die Umsetzung in der Einrichtung sicherzustellen.
Termine:
nach Vereinbarung
Nicht immer lassen die die Rahmenbedingungen eine zweitägige Schulung zu. Die Schulungen können auch als eintägige Seminare mit jeweils abgestimmter Schwerpunktsetzung angeboten werden.
Referent: