Sehr geehrte Bundestagsabgeordneten,
Am 13. Januar 2016 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf des Pflegeberufsgesetzes beschlossen. Der Bundesrat hingegen hat am 26.02.2016 das Verschieben der Reform um ein Jahr vorgeschlagen und seine Bedenken geäußert.
Aus NRW liegt ein Rechtsgutachten vor, das erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken formuliert. Am 18. März hat die erste Lesung des Gesetzes im Deutschen Bundestag stattgefunden. Gesundheitsminister Hermann Gröhe sowie Staatssekretär Lutz Strobbe haben gegenüber dem Gesundheitsexperten der CDU/CSU Bundesfraktion, Erwin Rüddel, schriftlich versichert, dass das Gesetz nicht im Bundestag verabschiedet werde, ohne dass die Ausbildungsinhalte nebst Verteilung der Praxiseinsätze und Prüfungsordnung vorliegen. Die “sogenannten” Ausbildungsinhalte liegen jetzt seit zwei Wochen vor. Das eigentliche Hauptpapier umfasst ganze 1,5 Seiten und sagt mit 5 Themenbereichen überhaupt nichts aus. Aus unserer Sicht handelt es sich in keinster Weise um ein fundiertes und inhaltlich klar ausgestaltetes Curriculum. Die Angaben hier sind genauso dünn wie im Eckpunktepapier und dem Gesetzesentwurf. Als zentrales Anliegen wird deutlich, dass es primär um die Anerkennung des Berufes nach der EU Berufsanerkennungsrichtlinie geht. Dieses ist deutlich hervorgehoben.