Die Bundesregierung scheint die neuen Pflegebedürftigkeitsrichtlinien tatsächlich auf den Weg bringen zu wollen. Sie will weg von der Zeitvorgabe, hin zu einer Bedürfnis orientierten Sichtweise, die den Mensch mit Pflegebedarf in den Fokus stellt. Und es ist gut so!
Eine Betrachtung der Pflegezeiten gem. Pflegebegutachtungsrichtlinien lohnt sich dennoch. Diese Zeiten dürfen nicht als Grundlage für die Personalbemessung von stationären Pflegeeinrichtungen dienen, so die gesetzlichen Pflegekassen. Warum denn? Weil deren Basis eine Laienpflege ist? Eine Laienpflege, die weder Behandlungspflegerische Leistungen übernimmt, noch Dokumentations- und Organisationspflichten erfüllen muss? Eine Laienpflege, bei welcher der zu pflegende Mensch kaum schneller essen wird als bei einer professionellen Pflege, um nur ein Beispiel zu nennen. Wir meinen aber, dass ein Vergleich sich lohnt, wie er aus der folgenden Graphik zu entnehmen ist.