In der breiten Öffentlichkeit wird die geringe Personalausstattung von Altenhilfeeinrichtungen bemängelt. Gemeinhin wird unterstellt, dass die Arbeitgeber, also die Träger oder die Heimleitungen, daran schuld sind. Dieses ist eine Mär und sie soll endlich an die Öffentlichkeit. Siehe hierzu die Presseartikel von age consult unter “Veröffentlichungen”.
Die Personalrichtwerte von stationären Pflegeeinrichtungen werden von den Verbänden der Leistungserbringer zusammen mit den Verbänden der Kostenträger eines Bundeslandes ausgehandelt, sei es in den Rahmenverträgen nach § 75 SGB XI für die stationäre Pflege, sei es über die Pflegesatzkommission.
Zu den Verbänden der Kostenträger zählen freilich auch die Sozialhilfeträger. Und diese müssen mit ihren finanziellen Mitteln gut wirtschaften.
Bei den Entgeltvereinbarungen der einzelnen Einrichtungen werden zwar Personalschlüssel für diese Einrichtung vereinbart, diese müssen aber den Bestimmungen der jeweiligen Rahmenverträge genügen. Mehr Personal wird nicht bewilligt, auch wenn die Leitung mehr will, auch wenn die Bewohner (der Heimbeirat) mehr möchten.
Die höchstmöglichen Personalstellen fallen in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich aus, wie folgende Karte zeigt. Wie kann es sein, dass Baden-Württemberg 24 % mehr Personal als Brandenburg hat? Haben die pflegebedürftigen Menschen in Potsdam andere Bedürfnisse als in Stuttgart? Und… reichen überhaupt die Baden-Württembergischen Personalrichtwerte für eine gute und würdige Pflege aus?