Das WTPG Baden-Württemberg ist nun verabschiedet und am Tag seiner Ankündigung in Kraft getreten. Es enthält eine Vielzahl von neuen Regelungen und Vorschriften, insbesondere zu ambulanten Wohngemeinschaften. Dieses Gesetz bringt einiges Gutes, wirft aber auch Fragen auf. Es wird sich zeigen, wie es in der Praxis angenommen wird. Es wird sich insbesondere zeigen, ob das Gesetz einen breit flächigen Aufbau von ambulant betreuten Wohngemeinschaften fördert. Deren Mindestpersonalausstattung ist im Vergleich zur stationären Pflege sehr üppig. Einerseits ist dieses zu begrüßen. Andererseits muss deren Finanzierung sehr wohl überlegt werden. Fraglich bleibt, wie die Sozialhilfeträger damit umgehen werden.
Siehe hierzu der Artikel unter “Veröffentlichungen”.