SEMINAR:
Ambulante Wohngemeinschaften für Menschen mit Pflegegrad in Baden-Württemberg – Möglichkeiten und Grenzen
Die gesetzlichen Voraussetzungen für Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen sind in letzter Zeit in hohem Maße verändert worden, zuletzt mit Einführung der Pflegegrade. Was heißt es für Wohngemeinschaften? Wie können diese bei allem Respekt der Selbstbestimmung – auch bei Menschen mit Demenz – und im Sinne der Teilhabe nachhaltig betrieben werden? Alle, ob Träger bzw. Anbieter oder Kommunen, die sich auf den Weg machen wollen, sollten ihre Möglichkeiten und Grenzen kennen. Diese sind wahrhaftig vielfältig.
In diesem Seminar werden grundlegende Fragen zur Konzeption einer WG erörtert. Welche Möglichkeiten bieten sich an? Was sollte in einer Konzeption festgehalten werden?
Außerdem werden die Voraussetzungen für die Gründung und den Betrieb von ambulanten Wohngemeinschaften entsprechend dem WTPG Baden-Württemberg erläutert, ob vollständig selbstverantwortet oder Anbieter gestützt geplant. Welche Verpflichtungen und Möglichkeiten sind aus welchem Gesetz zu entnehmen? Wer kann Anbieter sein? Warum ein Bewohnergremium? Mit welchen Aufgaben? Welche Rolle könnten weitere Akteure einnehmen? Ein ambulanter Pflegedienst? Eine stationäre Einrichtung? Welche Leistungen können wie organisiert werden? Welches Personal wird in welcher Menge benötigt? Welche Entgelte sollten wie kalkuliert werden? Velche Kosten werden von wem getragen?
Dieses Seminar gibt nicht nur Antworten auf diese Fragen, es gibt auch einen Rahmen zum regen Austausch zwischen den Teilnehmenden, die sich aus unterschiedlichen Blickwinkeln mit ähnlichen Fragen beschäftigen.
Zielgruppe: Leitungskräfte der Altenhilfe in Baden-Württemberg, Kommunen, Initiativen, interessierte Personen
Termin: nach Vereinbarung
Seminarzeiten: 10.00 – 16.30 Uhr
Seminargebühr: 200,00 € (inkl. Verpflegung, Seminarunterlagen und MwSt.) pro Teilnehmende
Referentin:
Claire Désenfant – Dipl.-Kffr. – seit 20 Jahren in der Altenhilfe tätig – seit 2010 als Beraterin, Prozessbegleiterin und Coach – Spezialistin auf dem Bereich der Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen. Sie ist bei vielen Heimaufsichten anerkannt.
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Es gelten folgende Zahlungs- und Storno-Bedingungen:
Die Seminargebühr über 200 € pro Person (inkl. Verpflegung, Seminarunterlagen und 19 % MwSt.) ist zahlbar sofort nach Erhalt der Rechnung, die als Teilnahmebestätigung gilt. Diese wird nach Eingang der Anmeldung verschickt.
Eine gebührenfreie Stornierung ist bis zum fünften Tag vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei Nicht-Erscheinen ohne rechtzeitige Stornierung ist die volle Seminargebühr (inkl. Verpflegung, Unterlagen und MwSt.) zu leisten. Eine Absage aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z. B. Erkrankung der Referentin), begründet keine Schadensersatzforderung, allerdings wird in solchen Fällen ein Alternativtermin angeboten.